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Lehrling des Jahres

Siegerin 2019 - Hosanna-Joy Jayanadan
familea Kita Margarethenpark

Werde Lernende/r bei familea und vielleicht bist du die/der nächste "Lehrling des Jahres" oder kommst ins Finale!

Erfahre hier etwas über den Kita-Alltag unserer Finalisten: https://www.familea.ch/de/Jobs-Berufe/Ausbildung.php

Wie sich Kinder ihre/n Wunschpraktikanten/in vorstellen.

Schau dir die Videos unserer Kinder auf unserer Homepage an. Erfüllst du ihre Erwartungen?  :-)

https://www.familea.ch/de/Jobs-Berufe/


    Sozialpraktikum -
    Der Einstieg in einen grossartigen Beruf

    Zur Vorbereitung für die 3-jährige Ausbildung Fachfrau/mann Betreuung Kinder mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, zur Berufsfindung oder als Berufspraktikum FMS bieten wir Dir ein einjähriges Praktikum in einer unserer Kitas an.
    Voraussetzungen:
    • Freude im Umgang mit Kindern
    • Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
    • Gute Deutschkenntnisse
    • Einfühlungs- und Beobachtungsvermögen
    • Kreative und musische Fähigkeiten
    • Humor, Geduld und Zuverlässigkeit
    Während des Praktikums arbeitest du in einer unserer Kitas. Durch deine Betreuung lernen die Kinder, sich auf spielerische Art zu entwickeln und entfalten. Nebst strahlenden Kinderaugen bietet dir familea noch viel mehr. Mit einem Praktikum zahlt sich dein soziales Engagement aus. Es ist es unser Ziel, dass du nach dem Praktikum eine Zukunft bei uns hast. Im besten Fall geben wir dir die Möglichkeit, die 3-jährige Ausbildung zur Fachfrau/-mann Betreuung Kinder bei uns zu absolvieren.
    Fühlst du dich angesprochen, dann sende dein vollständiges Dossier an ausbildung@familea.ch 
    Damit wir dein Dossier prüfen können, musst du uns folgende Unterlagen senden
    • Motivationsschreiben
    • Lebenslauf
    • Aktueller Multicheck junior oder Check S2 mit Profilabgleich FaBe
    • Schulzeugnisse der letzten 3 Schuljahre
    • Falls vorhanden Arbeitszeugnisse

Fachperson Betreuung Kinderbetreuung EFZ
Kleine Kinder - grosse Verantwortung.

Die Ausbildung zur Fachfrau/Fachmann Kinderbetreuung dauert drei Jahre. Lernende, die das 22. Lebensjahr vollendet haben und bereits eine zweijährige Berufserfahrung in diesem Bereich mitbringen, können die Lehre auf zwei Jahre verkürzen. Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während oder nach der Lehre eine Berufsmaturität absolviert werden.

Voraussetzungen für eine Lehre als Fachperson Betreuung Kinder:

  • Freude im Umgang mit Kindern, dazu gehören auch Kinder mit Beeinträchtigungen
  • Abgeschlossene Volksschule oder höherer Abschluss
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Kreative und musische Fähigkeiten
  • Hauswirtschaftliche Grundkenntnisse
  • Einfühlungs- und Beobachtungsvermögen
  • Kritikfähigkeit und gute Selbsteinschätzung
  • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
  • Geistige und körperliche Belastbarkeit


Tätigkeiten während der Ausbildung:

  • Du arbeitest in Kindertagesstätten
  • Du sorgst dafür, dass sich die Kinder rundum wohl fühlen und gut entfalten
  • Du gehst auf die seelischen, geistigen und körperlichen Bedürfnisse der Kinder ein und handelst situationsgerecht
  • Du malst, bastelst werkst, singst, musizierst, spielst, spazierst und turnst mit den Kindern
  • Die schulische Bildung findet an durchschnittlich 1,5 Schultagen pro Woche statt, die überbetrieblichen Kurse umfassen während deiner Ausbildung insgesamt 20 Tage

Ergänzende Information: Mit einer Berufsmaturität besteht die Möglichkeit, sich an einer entsprechenden Fachhochschule einzuschreiben, falls eine Ausbildung als Sozialpädagoge/in FH/HF oder Kindererzieher/in HF angestrebt wird.

Fühlst du dich angesprochen, dann sende dein vollständiges Dossier an ausbildung@familea.ch.

Damit wir dein Dossier prüfen können, musst du uns folgende Unterlagen senden:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Aktueller Multicheck junior oder Check S2 mit Profilabgleich FaBe
  • Schulzeugnisse der letzten 3 Schuljahre
  • Falls vorhanden Arbeitszeugnisse

Nachholbildung

Alternative Wege zur Grundbildung Fachfrau/Fachmann Kinderbetreuung


Die Nachholbildung ist ein weiterer Weg für einen Berufsabschluss mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis.

Hier können Sie mit mehrjähriger Berufserfahrung Ihren Abschluss nachholen, indem Sie mit entsprechender Vorbereitung die gleiche Prüfung ablegen wie die Lernenden mit Lehrvertrag.

Mehr zur Nachholbildung unter: Berufsfachschule Basel

Kindererzieherinnen und Kindererzieher HF

Kindererzieherinnen und Kindererzieher HF (KE HF) üben als Fachpersonen für die Begleitung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Angeboten der familien- und schulergänzenden Betreuung eine qualifizierte Tätigkeit im pädagogischen und sozialen Bereich aus. Sie ist geprägt von Veränderungen und einer dynamischen Entwicklung des Berufsfeldes.

Die KE HF sind befähigt, den konzeptuellen Rahmen der Betreuung zu definieren und zu organisieren, entsprechende Vorhaben und Massnahmen in Bezug auf einzelne Kinder und auf die Kindergruppe abzuleiten und diese in der Regel zusammen mit einem Team umzusetzen.

Die KE HF begleitet und unterstützt die Entwicklung der Kinder im Rahmen der institutionellen Möglichkeiten.
Die aktive Gestaltung von Übergängen wie z.B. die Eingewöhnung der Kinder, der Übertritt ins Schulsystem, aber auch von Übergangssituationen im Alltag ist ein bedeutender Aspekt der Aufgabe der KE HF. Sie arbeiten partnerschaftlich mit den Eltern der Kinder und anderen wichtigen Bezugspersonen zusammen und berücksichtigen ihre Anliegen angemessen.
Die familien- und schulergänzende Betreuung versteht sich als Teil eines pädagogischen und sozialen Systems, in dem sich die KE HF auskennen und sich entsprechend vernetzen und bewegen können.
Die KE HF sind an der Führungsarbeit ihrer Institution oder ihrer Kindergruppe beteiligt. Sie kennen den gesetzlichen und institutionellen Rahmen ihrer Arbeit, können die Teamarbeit anleiten und die Erfüllung der organisatorischen und administrativen Aufgaben im Team sicherstellen.
Die Aufgaben der familien- und schulergänzenden Betreuung von Kindern stellen hohe Ansprüche an die Beziehungs- und Belastungsfähigkeit der KE HF. Die Fragen von Abgrenzung und Einflussnahme, das Spannungsfeld von Erziehung und Autonomie der Kinder und die Position der Betreuung zwischen Familie und öffentlichen Institutionen erfordert eine ständige Auseinandersetzung der KE HF mit ihrem Umfeld, ihrer Rolle, ihrer Funktion und ihren Aufgaben.

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene mind. 3-jährige berufliche Grundbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss oder ein Fachmittelschul-Ausweis oder eine Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität (bei rein schulischer Ausbildung wird ­mind. 1 Jahr Berufspraxis vorausgesetzt)
  • Berufspraxis / Vorpraktikum im Berufsfeld Kindererziehung von mind. 6 Monaten bzw. 800 Stunden (Fachmänner/-frauen Betreuung EFZ und Personen mit gleichwertigem Abschluss im sozialen oder pädagogischen Bereich benötigen kein Vor­praktikum)
  • Eignungsabklärung / Aufnahme­verfahren
  • einwandfreier Leumund, keine mit der Berufstätigkeit unvereinbaren Strafregistereinträge

WeitereInformationen unter: https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/1900?id=7720

Sozialpädagoge/in HF/FH
Eröffnen Sie Kindern und Jugendlichen Perspektiven.

Für Erwachsene mit einem anerkannten Berufsabschluss dauert die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogen/-in HF 3 bis 4 Jahre. Berufstätige aus dem Sozialbereich mit einem anerkannten Abschluss als Fachperson Betreuung EFZ können die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogen/-in HF in 2-3 Jahren absolvieren.

Für Erwachsene mit einem Maturitätsabschluss dauert die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogen/-in FH 3 Jahre (Vollzeitausbildung) oder 4 Jahre (Praxisausbildung).

Über Details und Aufnahmekriterien für Personen mit anderer Vorbildung informieren die einzelnen Schulen.

Voraussetzungen für eine Ausbildung als Sozialpädagoge/-in HF:

abgeschlossene, mind. 3-jährige berufliche Grundausbildung. Bei rein schulischen Ausbildungen wird eine 1-jährige Berufspraxis vorausgesetzt. Vorpraktikum im sozialpädagogischen Bereich von mind. 800 Std. (Ausnahme: Fachperson Betreuung EFZ) einwandfreier Leumund, keine mit dem Beruf unvereinbare Strafregistereinträge

Voraussetzungen für eine Ausbildung als Sozialpädagoge/-in FH:

Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität (im Berufsfeld Soziale Arbeit), mindestens 1 Jahr Berufspraxis

Tätigkeiten bei familea als Sozialpädagoge/-in:
familea führt zwei Kinderheime und ein Durchgangsheim. Sie fördern und betreuen Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen. Sie arbeiten eng mit involvierten Fachpersonen (Schule, Therapie, etc.) zusammen. Sie führen regelmässig Gespräche mit Familienangehörigen, den zuweisenden Behörden und den fallbegleitenden gesetzlichen Vertretern. In Einzel- und Gruppengesprächen reflektieren sie Entwicklungsprozesse, vereinbaren Ziele und besprechen Konflikte. Sie schreiben Berichte und übernehmen administrative Aufgaben.

Weitere Informationen: https://www.familea.ch/de/Jobs-Berufe/Berufsprofile.php#508

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