Siegerin 2019 - Hosanna-Joy Jayanadan
familea Kita Margarethenpark
Erfahre hier etwas über den Kita-Alltag unserer Finalisten: https://www.familea.ch/de/Jobs-Berufe/Ausbildung.php
Schau dir die Videos unserer Kinder auf unserer Homepage an. Erfüllst du ihre Erwartungen? :-)
https://www.familea.ch/de/Jobs-Berufe/
Die Ausbildung zur Fachfrau/Fachmann Kinderbetreuung dauert drei Jahre. Lernende, die das 22. Lebensjahr vollendet haben und bereits eine zweijährige Berufserfahrung in diesem Bereich mitbringen, können die Lehre auf zwei Jahre verkürzen. Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während oder nach der Lehre eine Berufsmaturität absolviert werden.
Voraussetzungen für eine Lehre als Fachperson Betreuung Kinder:
Tätigkeiten während der Ausbildung:
Ergänzende Information: Mit einer Berufsmaturität besteht die Möglichkeit, sich an einer entsprechenden Fachhochschule einzuschreiben, falls eine Ausbildung als Sozialpädagoge/in FH/HF oder Kindererzieher/in HF angestrebt wird.
Fühlst du dich angesprochen, dann sende dein vollständiges Dossier an ausbildung@familea.ch.
Damit wir dein Dossier prüfen können, musst du uns folgende Unterlagen senden:
Kindererzieherinnen und Kindererzieher HF (KE HF) üben als Fachpersonen für die Begleitung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Angeboten der familien- und schulergänzenden Betreuung eine qualifizierte Tätigkeit im pädagogischen und sozialen Bereich aus. Sie ist geprägt von Veränderungen und einer dynamischen Entwicklung des Berufsfeldes.
Die KE HF sind befähigt, den konzeptuellen Rahmen der Betreuung zu definieren und zu organisieren, entsprechende Vorhaben und Massnahmen in Bezug auf einzelne Kinder und auf die Kindergruppe abzuleiten und diese in der Regel zusammen mit einem Team umzusetzen.
Die KE HF begleitet und unterstützt die Entwicklung der Kinder im Rahmen der institutionellen Möglichkeiten.
Die aktive Gestaltung von Übergängen wie z.B. die Eingewöhnung der Kinder, der Übertritt ins Schulsystem, aber auch von Übergangssituationen im Alltag ist ein bedeutender Aspekt der Aufgabe der KE HF. Sie arbeiten partnerschaftlich mit den Eltern der Kinder und anderen wichtigen Bezugspersonen zusammen und berücksichtigen ihre Anliegen angemessen.
Die familien- und schulergänzende Betreuung versteht sich als Teil eines pädagogischen und sozialen Systems, in dem sich die KE HF auskennen und sich entsprechend vernetzen und bewegen können.
Die KE HF sind an der Führungsarbeit ihrer Institution oder ihrer Kindergruppe beteiligt. Sie kennen den gesetzlichen und institutionellen Rahmen ihrer Arbeit, können die Teamarbeit anleiten und die Erfüllung der organisatorischen und administrativen Aufgaben im Team sicherstellen.
Die Aufgaben der familien- und schulergänzenden Betreuung von Kindern stellen hohe Ansprüche an die Beziehungs- und Belastungsfähigkeit der KE HF. Die Fragen von Abgrenzung und Einflussnahme, das Spannungsfeld von Erziehung und Autonomie der Kinder und die Position der Betreuung zwischen Familie und öffentlichen Institutionen erfordert eine ständige Auseinandersetzung der KE HF mit ihrem Umfeld, ihrer Rolle, ihrer Funktion und ihren Aufgaben.
Voraussetzungen:
WeitereInformationen unter: https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/1900?id=7720
Für Erwachsene mit einem anerkannten Berufsabschluss dauert die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogen/-in HF 3 bis 4 Jahre. Berufstätige aus dem Sozialbereich mit einem anerkannten Abschluss als Fachperson Betreuung EFZ können die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogen/-in HF in 2-3 Jahren absolvieren.
Für Erwachsene mit einem Maturitätsabschluss dauert die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogen/-in FH 3 Jahre (Vollzeitausbildung) oder 4 Jahre (Praxisausbildung).
Über Details und Aufnahmekriterien für Personen mit anderer Vorbildung informieren die einzelnen Schulen.
Voraussetzungen für eine Ausbildung als Sozialpädagoge/-in HF:
abgeschlossene, mind. 3-jährige berufliche Grundausbildung. Bei rein schulischen Ausbildungen wird eine 1-jährige Berufspraxis vorausgesetzt. Vorpraktikum im sozialpädagogischen Bereich von mind. 800 Std. (Ausnahme: Fachperson Betreuung EFZ) einwandfreier Leumund, keine mit dem Beruf unvereinbare Strafregistereinträge
Voraussetzungen für eine Ausbildung als Sozialpädagoge/-in FH:Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität (im Berufsfeld Soziale Arbeit), mindestens 1 Jahr Berufspraxis
Tätigkeiten bei familea als Sozialpädagoge/-in:
familea führt zwei Kinderheime und ein Durchgangsheim. Sie fördern und betreuen Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen. Sie arbeiten eng mit involvierten Fachpersonen (Schule, Therapie, etc.) zusammen. Sie führen regelmässig Gespräche mit Familienangehörigen, den zuweisenden Behörden und den fallbegleitenden gesetzlichen Vertretern. In Einzel- und Gruppengesprächen reflektieren sie Entwicklungsprozesse, vereinbaren Ziele und besprechen Konflikte. Sie schreiben Berichte und übernehmen administrative Aufgaben.
Weitere Informationen: https://www.familea.ch/de/Jobs-Berufe/Berufsprofile.php#508